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   BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94   

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https://dejure.org/1994,7463
BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94 (https://dejure.org/1994,7463)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 2 BvR 976/94 (https://dejure.org/1994,7463)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 (https://dejure.org/1994,7463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Maßstäbe an die Feststellung politischer Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers zu 1. ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).

    Zwar hat der Beschwerdeführer zu 1. geltend gemacht, er habe die Apocular bzw. PKK unterstützt; das könnte die Frage aufwerfen, ob die behaupteten staatlichen Maßnahmen einer - asylunerheblichen - Terrorismusabwehr zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff.]; 81, 142 [152]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 ff.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Zwar hat der Beschwerdeführer zu 1. geltend gemacht, er habe die Apocular bzw. PKK unterstützt; das könnte die Frage aufwerfen, ob die behaupteten staatlichen Maßnahmen einer - asylunerheblichen - Terrorismusabwehr zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff.]; 81, 142 [152]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers zu 1. ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Zwar hat der Beschwerdeführer zu 1. geltend gemacht, er habe die Apocular bzw. PKK unterstützt; das könnte die Frage aufwerfen, ob die behaupteten staatlichen Maßnahmen einer - asylunerheblichen - Terrorismusabwehr zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff.]; 81, 142 [152]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 ff.).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht.Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, im einzelnen nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 20. Juni1990, InfAuslR 1991, 85 [88]; Beschluß vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht.Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, im einzelnen nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 20. Juni1990, InfAuslR 1991, 85 [88]; Beschluß vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94
    Zwar hat der Beschwerdeführer zu 1. geltend gemacht, er habe die Apocular bzw. PKK unterstützt; das könnte die Frage aufwerfen, ob die behaupteten staatlichen Maßnahmen einer - asylunerheblichen - Terrorismusabwehr zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 ff.]; 81, 142 [152]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - InfAuslR 1991, 18 - und vom 25. April 1991 - InfAuslR 1991, 257 ff.).
  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, im einzelnen nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88]; vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, S. 231 [233] und vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2022 - 4 A 729/22

    Asylspezifische Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe

    Der Kläger rügt ohne Erfolg, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 20.10.1994 - 2 BvR 976/94 - und vom 22.7.1996 - 2 BvR 1416/94 - aufgestellten asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe ab, indem es die Klage abgewiesen habe, ohne vermeintlichen Widersprüchen im Vortrag des Klägers weiter nachzugehen.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.10.1994 - 2 BvR 976/94 -, juris, Rn. 24, und vom 22.7.1996 - 2 BvR 1416/94 - juris, Rn. 13.

  • BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99

    Verfassungsgerichtliche Kontrolldichte bzgl der verwaltungsgerichtlichen Prüfung

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründungen nicht mehr nachvollziehbar ist und nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85).
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